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![]() Klasse AM Zeirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³ - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW Dreirädrige Kleinkrafträder - Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Fremdzündungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³ - andere Verbrennungsmotoren: Nutzleistung maximal 4 kW - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge - Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h - Fremdzündungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³ - Andere Verbrennungsmotoren: Nutzleistung maximal 4 kW - Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW - Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg Klasse AM berechtigt auch zum Führen von: - Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den verkehr gekommen sind - Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h, die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind Mindestalter: 15 Jahre Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich Beinhaltet keine anderen Klassen Geltungsdauer der Führerscheins: 15 Jahre Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet |
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