Fortbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Nach Ablauf der Übergangsfristen zum 10. September 2009 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz und die entsprechende Verordnung, welche künftig die Qualifikation von Berufskraftfahren regelt, in Kraft getreten.
So muss jeder LKW-Fahrer, der seine Fahrerlaubnis gewerblich nutzt, eine Weiterbildung von 35 Stunden a 60 min innerhalb von 5 Jahren absolvieren.
Dabei teilt sich die Weiterbildung in fünf Grundthemen (Module) wie folgt auf:
7h Eco-Training
7h (Sozial) Vorschriften für den Güterverkehr
7h Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
7h Schaltstelle Fahrer - Imageträger, Dienstleister, Profi
7h Ladungssicherung
Diese 5 Themen können in einem Kompaktkurs absolviert werden. Aus zeitlichen sowohl wirtschaftlichen Gründen ist eine Aufteilung der 5 Ausbildungseinheiten, pro Jahr ein Modul a 7 Stunden zu je 60 Minuten, sinnvoll.
Ab sofort bieten wir, die Weiterbildungskurse für Sie und Ihre angestellten Kraftfahrer an.
Abrechnung ist auch über Bildungsgutschein oder Förderung möglich!
Für weitere Informationen und Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Ihre Anfragen per E-Mail an uns,
, zu stellen.
Anmeldung und Beratung
Mo - Fr 15.00 Uhr - 18.00 Uhr
oder nach telefonischer Absprache unter Tel: 03 42 05 / 8 40 25 Fu: 01 77 / 2 80 63 86