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Begleitendes Fahren ab 17
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Was ist eigentlich begleitetes Fahren? Es ist nicht nur so, dass junge Fahrer viel häufiger verunglücken als Erfahrene, die meisten jungen Fahrer verunglücken im ersten Jahr nach Erhalt ihres Führerscheins.

Genau hier setzt das begleitende Fahren an. Der junge Fahrer erwirbt die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren, darf aber nur zusammen mit seinem Begleiter fahren.

Die Fahrschulausbildung kann mit 16,5 Jahren begonnen werden und unterscheidet sich nicht von der normalen Führerscheinausbildung. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres kann bei der zuständigen Führerscheinbehörde der Kartenführerschein beantragt werden. Der rote Zettel gilt noch max. 3 Monate nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres.

Begleiter können ein oder mehrere Personen sein, die mindestens 30 Jahre alt sind, 5 Jahre Fahrpraxis vorweisen können und maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen haben.

Der Begleiter soll:
  • beruhigend auf den jungen Fahrer/in einwirken,
  • beginnende schlechte Gewohnheiten entgegenzuwirken,
  • dem jungen Fahrer/in bei der Entwicklung des eigenen Fahrstils mit Rat und Tat
    zur Seite stehen,
  • in schwierigen und kritischen Situationen rechtzeitig den entscheidenden Tipp geben,
  • Zusammenerlebte Situationen gemeinsam analysieren.

Aber Vorsicht!
Der junge Fahrer/in ist fertig ausgebildet, geprüft und voll verantwortlicher Fahrzeugführer/in.
Der Begleiter sollte keinesfalls in das Fahrgeschehen eingreifen!

Die Fahrschule Grimm bietet für Begleiter als kostenlosen Service eine individuelle Einweisung an.

Alles in allem bietet das begleitende Fahren viele Vorteile und Chancen. Nutzen auch Sie die Möglichkeit, Ihrem Nachwuchs die besten Voraussetzungen für sicheres und unfallfreies Fahren zu ermöglichen.