Fahrzeugart
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrrädermit Hilfsmotor (Mokick, Moped)
a) Bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
b) Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
c) Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind
d) Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommen sind
e) Lastendreirad (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern bestimmt und geeignet sind;) bbH max. 45
km/h, Hubraum max. 50 ccm, Leergewicht max. 150 kg, die vor dem 1.1.2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Mindestalter:
16 · Geltungsdauer:
ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich:
NEIN
Beinhaltet Klasse:
Keine