Von der Anmeldung bis zum Führerschein 

Jedes Projekt braucht einen Plan. 

Der erste Schritt zum Führerschein beginnt mit einer ausführlichen Beratung in der Fahrschule und einem schriftlichen Vertrag zwischen Fahrschule und Fahrschüler. Anschließend wird ein Antrag zur Fahrerlaubnis in der jeweiligen Führerscheinstelle (je Wohnort) gestellt. 

Checkliste Führerscheinantrag

     Antrag Fahrerlaubnis

     Nachweis über die Schulung in Erste Hilfe (9 Stunden) 

     Personalausweis/Reisepass

     biometrisches Lichtbild

     Sehtestbescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)

     bei Führerschein B 17 den Antrag zur Teilnahme                    "Begleitetes Fahren ab 17"

   

Eine Zulassung zur theoretischen und praktischen Prüfung erfolgt erst, nachdem der Antrag von der Führerscheinstelle bearbeitet wurde und bei der zuständigen Prüfstelle vorliegt. 

         
           Neu  
      Ab sofort finden die
             Erste Hilfe Lehrgänge
              in unserer Fahrschule statt.

Erste Hilfe

 


In unserer Fahrschule findet jetzt immer einmal im Monat   ein "Erste Hilfe Kurs" statt. (siehe Termine)

 

 

 

Theoretischer Unterricht

Unsere Abendkurse finden montags in der Zeit von         18.00 - 21.15 Uhr statt.

Die Ferienkurse führen wir innerhalb einer Woche (7 Tage) in der Zeit von 8.00 - 11.15 Uhr durch.

Der theoretische Unterricht aller Führerscheinklasse wird in 12 Grundthemen a 90 min gegliedert. Je nach Klasse kommen die klassenspezifische Themen hinzu: 

  2x 90 min  für die Klasse B

  2x 90 min  für die Klasse AM

  4x 90 min  für die Klassen                           A1, A2, A

10x 90 min für die Klasse C

  4x 90 min für die Klasse CE 

  6x 90 min für die Klasse T

 

Praktischer Unterricht

Die fahrpraktische Ausbildung erfolgt auf dem jeweiligen Schulungsfahrzeug mit den für die Führerscheinklasse ausgebildeten Fahrlehrer/in nach vereinbarten Termin. 

Nach erfolgreicher Grundausbildung beginnen die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrstunden betragen:

Führerscheinklassen 

A, A1, A2  jeweils 12 Sonderfahrstunden 

B, B78, B197 jeweils                 12 Sonderfahrstunden

BE 5 Sonderfahrstunden

C   10 Sonderfahrstunden                                                     C/CE 14 Sonderfahrstunden 

CE 10 Sonderfahrstunden 

 

 

 

Führerschein-prüfung

Hat der Fahrschüler alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, findet  als erstes die theoretische und nach erfolgreicher Ausbildung die   praktische Führerschein- prüfung statt. 

 

 

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